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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Vertragspartner, Geltung und Vorrang individueller Vereinbarungen
- 2. Website, Kontaktformular und unverbindliche Anfrage
- 3. Angebot und Vertragsschluss
- 4. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
- 5. Besonderheiten bei Umzügen – §§ 451 ff. HGB
- 6. Entrümpelung, Zuordnung und Entsorgung
- 7. Montage und Reinigung
- 8. Zugang, Informationen und Mitwirkung
- 9. Preise und zusätzliche Leistungen
- 10. Zahlung, Rechnung und gesetzliche Rechte
- 11. Termine, Änderungen und Hindernisse
- 12. Absage, Kündigung und Verbraucherwiderruf
- 13. Ausführung, Abnahme und Mängelrechte
- 14. Haftung und Versicherung
- 15. Umzugshaftung und Schadensanzeige
- 16. Kommunikation und Datenschutz
- 17. Rückfragen und Beschwerden
- 18. Ergänzende gesetzliche Regeln und Stand
1. Vertragspartner, Geltung und Vorrang individueller Vereinbarungen
Vertragspartner ist die GiG Blitz Blank GmbH, Berthold-Schwarz-Str. 26, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Diese Bedingungen betreffen Anfragen und vereinbarte Umzugs-, Entrümpelungs-, Montage- und Reinigungsleistungen.
Für einen konkreten Vertrag gelten diese Bedingungen nur, wenn sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam einbezogen wurden; für Verbraucher ist insbesondere § 305 BGB maßgeblich. Individuelle Abreden haben gemäß § 305b BGB Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Verbraucher und Unternehmer werden nach §§ 13 und 14 BGB unterschieden. Die rechtliche Einordnung des einzelnen Vertrags richtet sich nach seinen tatsächlichen Leistungen; nicht jede angebotene Tätigkeit unterliegt denselben Vertragsregeln.
2. Website, Kontaktformular und unverbindliche Anfrage
Die Website beschreibt unsere Leistungen und ermöglicht eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Angaben zu einem Wunschtermin oder das Absenden des Formulars sind keine kostenpflichtige Bestellung. Eine technische Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage und ist keine Auftragsannahme.
Bitte beschreiben Sie den Einsatzort, die gewünschten Arbeiten und wichtige Besonderheiten so genau wie möglich. Für ein belastbares Angebot können weitere Informationen, eine Gegenstandsliste, geeignete Fotos über einen abgestimmten Kontaktweg oder eine Besichtigung erforderlich sein.
3. Angebot und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande. Vor der Beauftragung werden Leistungsumfang, Einsatzort, vorgesehener Termin, Preis oder Berechnungsgrundlage sowie etwaige zusätzliche Leistungen abgestimmt. Eine Änderung des Angebots bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Verbraucher erhalten die für die jeweilige Vertragsart erforderlichen Informationen rechtzeitig vor ihrer Vertragserklärung. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sind insbesondere § 312d BGB und Art. 246a EGBGB maßgeblich. Erforderliche Abschriften und Bestätigungen werden nach § 312f BGB bereitgestellt.
4. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
Das angenommene Angebot und die individuellen Abreden beschreiben die vorgesehenen Arbeiten. Bei Reinigungen werden insbesondere Flächen, Zugänglichkeit, Verschmutzungsart, gewünschtes Ergebnis und gegebenenfalls Intervalle abgestimmt. Bei Entrümpelungen werden zu entfernende und verbleibende Gegenstände getrennt. Bei Montagen werden Möbel, Material und der vorgesehene Aufbau geklärt.
Gesetzlich zum jeweiligen Vertrag gehörende Pflichten werden durch eine allgemeine Leistungsbeschreibung nicht ausgeschlossen. Besondere technische Arbeiten, gefährliche Stoffe und Tätigkeiten mit gesonderten Erlaubnis- oder Qualifikationsanforderungen werden vorab geprüft und nur bei entsprechender Grundlage übernommen.
5. Besonderheiten bei Umzügen – §§ 451 ff. HGB
Bei einem Frachtvertrag über die Beförderung von Umzugsgut gelten die besonderen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB, ergänzt durch die danach anwendbaren gesetzlichen Regeln. Die gesetzlich zum Umzugsvertrag gehörenden Pflichten nach § 451a HGB, etwa Auf- und Abbau von Möbeln sowie Ver- und Entladen, bleiben maßgeblich. Bei einem Verbraucher umfasst die Vorschrift außerdem weitere umzugsbezogene Leistungen wie Verpackung und Kennzeichnung.
Eine zulässige konkrete Abgrenzung von Kunden- und Unternehmensleistungen wird vor der Beauftragung vereinbart. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Ausschluss gesetzlicher Verpackungs-, Montage- oder Informationspflichten. Gefährliche Gegenstände und bekannte Gefahren sind frühzeitig mitzuteilen; gesetzliche Unterrichtungspflichten nach § 451b HGB bleiben unberührt.
6. Entrümpelung, Zuordnung und Entsorgung
Der zu räumende Bereich und die zu entfernenden Gegenstände werden vor Beginn zugeordnet. Dokumente, Wertgegenstände, persönliche Erinnerungsstücke und Gegenstände, die verbleiben sollen, sind eindeutig zu kennzeichnen oder vorab aus dem Räumbereich zu nehmen.
Bekannte Sonderabfälle, gefährliche Stoffe oder besondere Entsorgungsanforderungen sind vor Beginn anzugeben. Deren Übernahme und zulässiger Entsorgungsweg werden gesondert geprüft. Eine Freigabe zur Räumung begründet keinen pauschalen Eigentumsübergang an sämtlichen im Objekt befindlichen Gegenständen.
7. Montage und Reinigung
Bei Montagen werden Vollständigkeit und Zustand der bereitgestellten Möbel oder Bauteile sowie die vorgesehenen Befestigungsflächen abgestimmt. Bekannt fehlende Teile, Schäden oder Besonderheiten der Wände und Oberflächen sind mitzuteilen. Elektrische Anschlüsse, Wasseranschlüsse und sonstige besondere Facharbeiten werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Reinigungen werden empfindliche Materialien, bereits vorhandene Beschädigungen, Zugangsbeschränkungen und besondere Betriebs- oder Sicherheitsanforderungen vorab geklärt. Ein anderes als das vereinbarte Reinigungsziel oder eine Erweiterung der Flächen wird mit dem Kunden abgestimmt.
8. Zugang, Informationen und Mitwirkung
Der Kunde stellt die zur sachgerechten Planung und Ausführung erforderlichen Informationen bereit. Dazu gehören Zugangswege, Etagen, Aufzüge, bekannte Hindernisse, sensible Gegenstände oder Flächen sowie vorhandene Gefahren. Zum vereinbarten Termin muss der abgestimmte Arbeitsbereich zugänglich sein.
Wer Halteflächen, Genehmigungen, Schlüssel, Freigaben oder bestimmte Vorarbeiten organisiert, wird im Angebot festgelegt. Diese Bedingungen übertragen solche Aufgaben nicht pauschal auf den Kunden. Verändert sich eine bekannte Ausgangslage, sollen die Parteien einander möglichst frühzeitig informieren.
9. Preise und zusätzliche Leistungen
Es gilt der vereinbarte Preis oder die im Angebot bezeichnete Berechnungsgrundlage. Verbraucherpreise werden als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer mitgeteilt. Wenn Kosten im Voraus nicht zuverlässig beziffert werden können, werden die Berechnungsweise und mögliche weitere Kosten vor der Beauftragung erläutert.
Ein vereinbarter Festpreis bezieht sich auf den vereinbarten Umfang und die zugrunde gelegten Bedingungen. Weitere kostenpflichtige Arbeiten, zusätzliche Gegenstände oder Flächen und nachträgliche Änderungswünsche werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Diese Bedingungen erlauben keine beliebige einseitige Preiserhöhung.
10. Zahlung, Rechnung und gesetzliche Rechte
Zahlungszeitpunkt und Zahlungsweise richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Fehlt eine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Vertragsart, beispielsweise § 614 BGB bei Dienstleistungen oder § 641 BGB bei Werkleistungen.
Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung werden hierdurch nicht eingeschränkt. Diese Bedingungen legen weder eine allgemeine Pflicht zur Vorkasse noch einen einheitlichen Barzahlungszwang fest.
11. Termine, Änderungen und Hindernisse
Leistungstermine werden individuell vereinbart. Werden Hindernisse oder Verzögerungen erkennbar, informieren sich die Parteien möglichst frühzeitig und stimmen das weitere Vorgehen ab. Eine gewünschte Terminänderung wird nach Verfügbarkeit und Auswirkungen auf das vereinbarte Vorhaben geprüft.
Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs, nicht erbrachter Leistung oder sonstiger Pflichtverletzungen bleiben bestehen. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Haftungsfreistellung bei Personal-, Fahrzeug- oder Organisationsproblemen.
12. Absage, Kündigung und Verbraucherwiderruf
Ob und in welcher Höhe bei einer Absage oder Kündigung ein Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch entsteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Werkverträgen kann insbesondere § 648 BGB relevant sein. Eine einheitliche pauschale Stornogebühr wird mit diesen Bedingungen nicht vereinbart.
Soweit ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht, gelten § 312g BGB sowie §§ 355 ff. BGB. Ein gewünschter Termin im unverbindlichen Formular ist kein Verzicht auf ein Widerrufsrecht. Ob eine gesetzliche Ausnahme bei einer spezifisch terminierten Warenbeförderung greift, richtet sich nach dem konkreten Vertragsinhalt und wird nicht auf sämtliche Reinigungs-, Montage- oder Entrümpelungsleistungen übertragen.
13. Ausführung, Abnahme und Mängelrechte
Die vereinbarten Arbeiten werden mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt. Soweit eine Werkleistung und damit eine Abnahme betroffen sind, richtet sich die Abnahme nach § 640 BGB. Eine automatische Abnahme allein durch Bezahlung, Verlassen der Einsatzstelle oder Schweigen wird durch diese Bedingungen nicht eingeführt.
Bitte teilen Sie Beanstandungen möglichst zeitnah mit, damit der Vorgang zugeordnet, dokumentiert und eine Abhilfe geprüft werden kann. Gesetzliche Mängelrechte, Anzeigevorschriften und Verjährungsregeln bleiben maßgeblich. Eine freiwillige kurze Meldungsempfehlung verkürzt keine gesetzliche Frist.
14. Haftung und Versicherung
Die Haftung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen schließen eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht aus. Sie führen keine einheitliche Haftungsobergrenze für sämtliche angebotenen Leistungen ein.
Für das Unternehmen besteht Versicherungsschutz bei Allianz. Entscheidend sind die konkrete Police, die versicherten Tätigkeiten und die vereinbarten Bedingungen. Daraus folgt keine Garantie, dass jeder Schaden in jeder Höhe übernommen wird. Ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bleiben von der Versicherungsabwicklung unberührt.
15. Umzugshaftung und Schadensanzeige
Für einen Umzugstransport können besondere gesetzliche Haftungs- und Anzeigevorschriften gelten. Verbraucher erhalten die erforderliche besonders hervorgehobene Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen sowie Möglichkeiten weitergehender Haftung oder Versicherung nach § 451g HGB bei Vertragsschluss. Über Form, Frist und Folgen einer Schadensanzeige wird spätestens bei Ablieferung gesondert informiert.
Die gesetzlichen Regeln der §§ 451d bis 451h HGB werden nicht durch die allgemeine Beschreibung des Versicherungsschutzes ersetzt. Die gesetzliche Schadensanzeige ist von einer Meldung an den Versicherer zu unterscheiden. Melden Sie festgestellte Schäden deshalb unmittelbar an uns, möglichst mit Zuordnung des Auftrags, Beschreibung und geeigneten Fotos.
16. Kommunikation und Datenschutz
Vertrags- und Projektkommunikation erfolgt über die im Auftrag abgestimmten Kontaktwege. Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Erreichbarkeit rechtzeitig mit. Ein bestimmter Kontaktkanal, beispielsweise WhatsApp, ist keine Voraussetzung für eine Anfrage.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine pauschale Einwilligung in Werbung.
17. Rückfragen und Beschwerden
Bei Rückfragen zu einem Auftrag oder einer Beanstandung erreichen Sie uns unter info@umzug-blitzblank.de, im Büro unter +49 6251 8255563 oder an unserer Geschäftsanschrift. Nennen Sie bitte den betroffenen Auftrag und beschreiben Sie Ihr Anliegen.
Ein unmittelbarer Kontakt mit uns lässt gesetzliche Rechte und eine Beschwerde bei einer zuständigen Stelle unberührt.
18. Ergänzende gesetzliche Regeln und Stand
Diese Bedingungen sehen keine ausschließliche Gerichtsstandvereinbarung gegenüber Verbrauchern und keinen Verzicht auf zwingenden Verbraucherschutz vor. Soweit eine Bestimmung nicht wirksam einbezogen oder unwirksam ist, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.
Stand: 13. Oktober 2026. Für die konkrete Beauftragung sind die wirksam einbezogene Fassung und die individuellen Vereinbarungen maßgeblich.
Häufige Fragen
Ist eine Website-Anfrage kostenpflichtig?
Das Absenden des Anfrageformulars ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme und keine kostenpflichtige Bestellung. Auch die technische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme.
Was wird vor einer Beauftragung abgestimmt?
Die Parteien klären Leistung, Umfang, Einsatzort, Termin, Preis oder Berechnungsgrundlage sowie gewünschte ergänzende Leistungen. Für eine verlässliche Einschätzung können zusätzliche Informationen oder eine Besichtigung erforderlich sein.
Gelten AGB automatisch durch den Website-Besuch?
Nein. Für einen konkreten Vertrag müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam einbezogen werden. Individuelle Abreden und zwingende gesetzliche Regeln haben Vorrang.
Dürfen zusätzliche Arbeiten ungefragt berechnet werden?
Weitere kostenpflichtige Arbeiten und Erweiterungen des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Diese Bedingungen erlauben keine beliebige einseitige Preiserhöhung.
Bedeutet Allianz-Versicherung eine vollständige Schadengarantie?
Nein. Umfang und Bedingungen richten sich nach der konkreten Police. Gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bleiben von der Versicherungsabwicklung unberührt.
Welche Regeln gelten bei einer Absage?
Die Folgen richten sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Diese Ausgangsbedingungen legen keine allgemeine pauschale Stornogebühr fest.
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